Honorar

Sicherheit, Klarheit, Wirtschaftlichkeit.

Im Fall Ihrer Auftragserteilung ist uns eine transparente und faire Honorarvereinbarung außerordentlich wichtig.
Wir werden dieses Thema daher gemeinsam besprechen und eine gute Regelung vereinbaren.
 

Erstberatung

Für ein Erstgespräch oder eine kurze Rechtsberatung erwarten wir lediglich eine geringe Pauschale. Dann besprechen wir die weitere Abrechnung. Dafür kann vor allem ein Stundensatz, der gesetzliche Rechtsanwaltstarif oder eine Pauschale vorgesehen werden. 

Schadenersatz

Wenn Sie berechtigte Ansprüche (etwa auch Schadenersatz nach einem Unfall) durch uns betreiben lassen, wird der Schädiger auch die Kosten unseres Einschreitens zu ersetzen haben, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen. 

Zivilprozess

Im Zivilprozess gilt die Grundregel, wonach der „Gewinner“ eines Prozesses seine Verfahrens- und Vertretungskosten vom „Verlierer“ ersetzt bekommt.  Daher werde ich Ihnen jedenfalls eine präzise und offene Einschätzung Ihres Prozess- und Prozesskostenrisikos geben, damit Sie wissen, was Sie erwartet. 

Rechtschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich eine Deckungsanfrage vornehmen. Gegebenenfalls kann die Verrechnung dann direkt mit der Versicherung erfolgen. 

Für zahlreiche häufig vorkommende Anliegen – etwa Vertragserrichtungen, Vertragsprüfungen, Prüfung von strittigen Entgeltansprüchen (zB Werklohn oder Maklerprovision), Gesellschaftsgründungen und vieles andere mehr – bieten wir günstige Pauschalen für die rechtliche Prüfung und Beratung an.  

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns unumwunden die Honorarfrage klären! 

Rechtsanwalt

Mag. Gerold A. Rauscher

RauscherRecht.at

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