Die neue Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) in Österreich: Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für Unternehmer!

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Seit 1.1.2024 hat Österreich eine neue Unternehmensform eingeführt, die insbesondere für Gründer und KMUs attraktiv ist, die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo). Diese innovative Rechtsform kombiniert die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität einer Personengesellschaft, und schafft somit einen rechtlichen Rahmen, der den Bedürfnissen moderner Geschäftsmodelle gerecht wird. 

Vorteile auf einen Blick: 

  • Kosteneffiziente und vereinfachte Gründung und Anteilsübertragung 
  • Neue Möglichkeiten für die Finanzierung und Beteiligung von Investoren 
  • Möglichkeiten zur Einbindung von Mitarbeitern durch die neue Form der Ausgabe von Unternehmenswertanteilen (UWA). Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Beteiligung am Bilanzgewinn und dem Liquidationserlös, aber nicht um eine Beteiligung hinsichtlich der Willensbildung (Mitbestimmungsrechte)
  • Erwerb eigener Geschäftsanteile 
  • Steuerrechtliche Start-up Mitarbeiterbeteiligungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen und als Anreiz für das Akquirieren von hochqualifizierten Mitarbeitern

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie gerne bei der Gründung Ihrer FlexCo und stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Vorteile und Möglichkeiten der FlexCo zu erfahren und wie wir Ihnen bei Ihrem unternehmerischen Vorhaben behilflich sein können. 

Mag. Gerold A. Rauscher

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